Die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung psy­chi­scher Belas­tung ist mehr als nur ein Instru­ment. Es han­delt sich dabei um einen gesund­heits­för­der­li­chen Pro­zess, der als wich­ti­ger Teil in der Orga­ni­sa­ti­ons­ent­wick­lung zu bewer­ten ist.

Die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung beginnt nicht erst beim Instru­ment, son­dern mit einer Vor­be­rei­tung, die die betrieb­li­chen Struk­tu­ren, aktu­el­len Gege­ben­hei­ten und die The­men, die die Unter­neh­mens­kul­tur betref­fen, miteinbezieht.

Der Pro­zess der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung besteht aus ver­schie­de­nen Pro­zess­schrit­ten. An eini­gen Stel­len im Pro­zess ste­hen bewuss­te Ent­schei­dung an, die über das wei­te­re Vor­ge­hen entscheiden.

Vgl. Pro­zess­schrit­te der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung psy­chi­scher Belas­tun­gen gemäß den Emp­feh­lun­gen der Gemein­sa­men Deut­schen Arbeits­schutz­stra­te­gie (GDA) (2015)

Eine Pro­zess­be­glei­tung emp­fiehlt sich, wenn alle Pha­sen der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung psy­chi­scher Belas­tung zusam­men durch­lau­fen wer­den. Dazu gehö­ren die Pla­nungs- und Vor­be­rei­tungs­pha­se, die Durch­füh­rungs­pha­se sowie die Wirksamkeitsüberprüfung.

Pla­nungs- und Vor­be­rei­tungs­pha­se beinhal­tet u.a.:

  • Infor­ma­ti­ons­ver­mitt­lung zur Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung psy­chi­scher Belastung
  • Auf­trags­klä­rung
  • Bil­dung einer Steuerungsgruppe
  • Rol­len­klä­rung
  • Ziel­de­fi­ni­tio­nen
  • Ana­ly­se der Unternehmensstruktur
  • Instru­men­ten­aus­wahl

Durch­füh­rungs­pha­se:

  • Beur­tei­lung der Arbeitsplätze
  • Aus­wer­tung der Arbeitsplätze
  • Berichts­we­sen

Wirk­sam­keits­über­prü­fung:

  • Eva­lua­ti­on
  • Review

Las­sen Sie uns gemein­sam über mög­li­che Pro­zess­schrit­te spre­chen und anhand des­sen die Dau­er der Pro­zess­be­glei­tung bestim­men. In Anleh­nung dar­an erstel­le ich Ihnen Ihr indi­vi­du­el­les Ange­bot. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.